Anlegerhinweise

Transparenz ist uns bei ZINSLAND sehr wichtig, weswegen wir stets bestrebt sind, die Anleger über Risiken und Chancen des Nachrangdarlehens umfänglich aufzuklären. Sollten Ihre Fragen hier nicht hinreichend beantwortet werden, kontaktieren Sie uns bitte – es könnte auch anderen Anlegern helfen! Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.
 
Was steckt rechtlich hinter dem Nachrangdarlehen?
 
Ein Nachrangdarlehen wird direkt mit den Projektträgern mit privater Rechtsform (z.B. GmbH & Co. KG oder AG) abgeschlossen. Die Anleger beteiligen sich somit direkt an dem von Ihnen ausgewählten Projekt. ZINSLAND verfügt zu keinem Zeitpunkt über das eingezahlte Kapital. Jedes Investment wird auf ein insolvenzgesichertes Treuhandkonto überwiesen.
 
Was bedeutet Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt?
 
Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt beinhaltet zwei besondere Charakteristika: Erstens die Nachrangigkeit und zweitens der qualifizierte Rangrücktritt.

Die Nachrangigkeit betrifft die Reihenfolge der Befriedigung aller Gläubiger der Projektgesellschaft im Falle einer Insolvenz. Gläubiger eines Nachrangdarlehens werden nach allen erstrangigen Gläubigern (oftmals projektfinanzierende Banken), aber vor den Gesellschaftern des Projektunternehmens bedient.

Mit dem qualifizierten Rangrücktritt vereinbaren Gläubiger und Projektgesellschaft, dass sofern der zu leistende Kapitaldienst zur Insolvenz der Unternehmung führt, dieser vorerst ausbleibt und aufgeschoben wird bis das Unternehmen durch die Leistung des Kapitaldienstes nicht mehr von einer möglichen Insolvenz bedroht ist.
 
Welche Risiken hat das Nachrangdarlehen für mich als Anleger?
 
Bei einem Nachrangdarlehen besteht für die Anleger das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals bei dem betroffenen Projekt. Ist ein Projekt von einer Insolvenz betroffen, hat das keine Auswirkung auf andere Projektträger. Eine Nachschusspflicht besteht für die Anleger nicht.

Bitte beachten Sie auch immer die Verbraucherschutzinformationen, die ZINSLAND freiwillig nach den Richtlinien des Verbraucherschutzministeriums veröffentlicht. Diese sollen Ihnen auf einer Seite alle wichtigen Informationen vermitteln.
 
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass am 01.12.2017 ein Insolvenzverfahren über das Vermögen unseres ehemaligen Partners Conrem-Ingenieure GmbH eröffnet wurde. Von diesem Verfahren ist das über unsere Plattform finanzierte Projekte "Luvebelle" betroffen.

Welche Ertragschancen hat das Nachrangdarlehen für mich als Anleger?
 
Aufgrund der rechtlichen Ausgestaltung geht das Darlehen mit höheren Ertragschancen einher, die sich in erster Linie in der Verzinsung widerspiegeln. ZINSLAND achtet hierbei auf die Transparenz und Seriosität des Angebots durch den Projektträger.
 
Wieso ist das Darlehen rechtlich so gestaltet?
 
Ziel von ZINSLAND ist es, einer breiten Anlergerschaft die direkte Teilhabe an rentablen und leicht verständlichen Projekten zu ermöglichen.

Die Einwerbung von Kapital ist in Deutschland streng reguliert und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine direkte und transparente Beteiligung über Kredite ist Anlegern in Deutschland rechtlich verwehrt. Ein Kredit erfüllt in der Regel den Tatbestand des Kreditgeschäfts und ist nur hierfür lizenzierten Institutionen vorbehalten. Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bildet hierbei eine Ausnahme und gewährt den Anlegern rechtssichere Rahmenbedingungen.

Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bildet eine rechtlich einfache, kostengünstige und leicht verständliche Möglichkeit zur Einwerbung von Kapital, ohne das die einwerbende Institution (Unternehmen, Genossenschaft, Verein, Stiftung, o.ä.) oder die kreditgebenden Anleger über eine Banklizenz verfügen müssen.

In Verbindung mit einem entsprechenden Anleger-/Verbraucherschutz ist dies einer der rentabelsten Wege zu einer Demokratisierung der Anlageklasse Immobilien.