Für die Objektgesellschaft ARPLAN Projektgesellschaft Alpha 1 GmbH sowie die Muttergesellschaft CONREM-INGENIEURE GmbH wurde vom Geschäftsführer Heinz Michael Groh am 8. September 2017 beim Amtsgericht München ein Insolvenzantrag über das Vermögen der Projektgesellschaften gestellt. Bis dato ist allerdings noch kein Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Herr Groh ist als Geschäftsführer in Gesprächen mit dem Käufer. Dieser prüft derzeit den Sachstand und Baufortschritt des Projektes, um feststellen zu können, ob man dem Projektentwickler entgegenkommen kann.
ZINSLAND setzt sich im Interesse der Anleger dafür ein, dass der verantwortliche Projektinitiator Herr Groh den Insolvenzantrag zurücknimmt (ohne dies allerdings final beeinflussen zu können). Das Ziel aller Beteiligten ist es, das Projekt gemäß Planung fertig zu stellen und somit auch die volle Rückzahlung der qualifizierten Nachrangdarlehen an die Anleger zu leisten. Laut dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind die Bauunternehmen und alle beteiligten Parteien in enger Abstimmung, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Am Donnerstag, den 21. September 2017, reiste ZINSLAND-Geschäftsführer Carl-Friedrich von Stechow zu einem persönlichen Gespräch mit Herrn Groh nach München, um mit dem Projektentwickler Lösungsmöglichkeiten zu erörtern. Zudem halten wir Kontakt zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter, um über die Entwicklung der Anträge jederzeit informiert zu bleiben.
Um Herrn Groh davon zu überzeugen, die Insolvenzanträge zurückzunehmen, bieten wir dem verantwortlichen Geschäftsführer auch die Unterstützung durch externe Berater – wie zum Beispiel durch einen Wirtschaftsprüfer – an. Dieses Angebot wurde bis dato nicht angenommen.
ZINSLAND steht im engen Austausch mit dem Geschäftsführer Herrn Groh und lässt sich über die aktuelle Situation unterrichten. Des Weiteren hat ZINSLAND Kontakt zu dem Käufer des Objektes aufgenommen. ZINSLAND hat angeboten, mit Hilfe von Spezialisten, die aktuelle wirtschaftliche Situation zu prüfen und Lösungsvorschläge durch einen Anwalt zu unterbreiten, um nach Möglichkeit die jeweilige Eröffnung der Insolvenzverfahren zu vermeiden.
Zudem prüfen wir derzeit die Werthaltigkeit der Höchstbetragsbürgschaft der ARPLAN Development GmbH & Co. KG, die zugunsten der Nachrangdarlehensgeber ausgesprochen worden ist.
Zur Zeit liegen keine belastbaren Informationen zur Bürgschaft von Herrn Groh vor.
Der letzte Kontakt fand Ende August 2017 im Zuge des monatlichen Reportings an die Investoren des Projektes statt. Der letzte an ZINSLAND kommunizierte Stand war, dass das Projekt einen Verzug von ca. 3 Monaten hat, dies aber in Absprache mit dem Käufer kein Problem darstelle.
Zu den aktuellen Bauarbeiten auf der Baustelle kann nur der vorläufige Insolvenzverwalter Auskunft geben, der uns mitgeteilt hat, dass es sein Ziel sei, in Abstimmung mit dem Käufer und dem Bauunternehmen, den Bau schnellstmöglich fortzusetzen.
Nein. ZINSLAND stand bei der Bearbeitung des Projektes „Luvebelle“ in regelmäßigem Kontakt und sehr engem Austausch mit den Gesellschaften. Bei der Entscheidung zur Finanzierung stand das Projekt in jeder Hinsicht positiv da.
Der Käufer leistet seine Zahlungen nach Baufortschritt. Da es innerhalb des Projektes zu einem Verzug kam, stehen nach Aussage der Gesellschaften entsprechende Raten aus, die den Liquiditätsengpass erklären.
Im Grundbuch des Grundstücks gibt es zwei Eintragungen: Eigentümerin ist die Projektgesellschaft ARPLAN Alpha 1 Projektgesellschaft mbH, die Rechte des Käufers sind durch eine Auflassungsvormerkung gesichert.
Die Fertigstellung des Projektes ist lt. Angabe des Projektentwicklers für Dezember 2017 geplant.
Laut Aussage des Projektentwicklers hat sich die Bauverzögerung im ersten Halbjahr 2017 ergeben. Aufgrund von Altlasten in Form von Styropor, die nach Abriss zunächst auf der Baustelle verbleiben mussten, kam es zu einer Verzögerung der nachgelagerten Bauarbeiten.
Ein Insolvenzantrag wird für ein Unternehmen dann gestellt, wenn der Antragsteller der Auffassung ist, dass die Gesellschaft (drohend) zahlungsunfähig und/oder überschuldet ist. Zunächst wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter und Gutachter bestellt, der prüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn die Gesellschaft tatsächlich zahlungsunfähig und / oder überschuldet ist und die Verfahrenskosten gedeckt werden können.
Für die CONREM-INGENIEURE GmbH wurde Dr. Björn Hellfeld als vorläufiger Insolvenzverwalter bestimmt.
Tel.: +49(89)5480330
Für die ARPLAN Projektgesellschaft Alpha 1 GmbH wurde Christian Stoffler als vorläufiger Insolvenzverwalter bestimmt.
Tel.: +49(89)120260
Die beiden bisher im Insolvenzverfahren ergangenen Beschlüsse sind unter diesem Link einsehbar. https://www.insolvenzbekanntmachungen.de
Sie müssen den Namen der jeweiligen Gesellschaft suchen. Es empfiehlt sich “Conrem” und “Arplan” zu suchen. Einen direkten Link können wir Ihnen leider aus technischen Gründen nicht bereitstellen.
Liegen Insolvenzgründe vor und ist ausreichend Masse vorhanden, um zumindest die Verfahrenskosten zu decken, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. In diesem Verfahren wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der die Geschäfte der Gesellschaft nach Möglichkeit weiterführt und dafür Sorge zu tragen hat, dass alle Gläubiger bestmöglich bedient werden.
Für das Darlehen „Luvebelle“ ist die Rückzahlung laut Darlehensvertrag grds. der 27.10.2017.
Das Darlehen wurde wie geplant für die Planung, Entwicklung und den Bau des Objektes verwandt. Seit Beginn des Vorhabens wurde das Baurecht geschaffen, das Bestandsgebäude abgerissen und der Rohbau auf dem Grundstück errichtet. Der Käufer hat bereits Kaufpreisraten geleistet.
Im Falle einer Insolvenzeröffnung über das Vermögen der jeweiligen Projektinhaber wäre die Rückzahlung des qualifizierten Nachrangdarlehens in Bezug auf das Projekt „Luvebelle“ gefährdet. Die Rückzahlung würde dann gegebenenfalls gar nicht, nicht mehr in voller Höhe oder verspätet erfolgen. Auch eine korrekte Rückführung der Nachrangdarlehen kann zur Zeit nicht ausgeschlossen werden.
Nein. Sämtliche Darlehen über ZINSLAND sind projektbezogen und fließen direkt in die jeweiligen Bauvorhaben. Von einer möglichen Insolvenz der CONREM-INGENIEURE GmbH bzw. der ARPLAN Projektgesellschaft Alpha 1 GmbH sind keine weiteren Projekte von ZINSLAND betroffen.
Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, so werden alle Vermögenswerte der Gesellschaften bestmöglich verwertet, um eine möglichst hohe Quote der Gläubiger zu gewährleisten. Eine Rückführung der Nachrangdarlehen ist dabei nicht ausgeschlossen.
Der bestellte vorläufige Insolvenzverwalter prüft die Situation und macht sich ein Bild über die wirtschaftliche Lage.
Der Antrag, so Herr Groh, wurde unter anderem auch gestellt, da ihm der kaufmännische Leiter nicht mehr zur Verfügung stünde. Daher habe sich der Geschäftsführer für diese Maßnahme entschieden.
ZINSLAND wird Sie per Mail über alle neuen Entwicklungen in Kenntnis setzen. Sollten Sie zusätzliche Fragen haben, steht Ihnen unser Team montags bis freitags zwischen 09:00 und 19:00 Uhr telefonisch unter +49 40 401 19 91 28 zur Verfügung. Zudem können Sie uns Ihre Fragen schriftlich unter anlegerfragen@zinsland.de zuschicken, die wir schnellstmöglich beantworten werden.
Wir empfehlen aktuell nicht, den Projektentwickler direkt zu kontaktieren. Seien Sie versichert, dass wir alles daran setzen, in stetigem Austausch mit Herrn Groh zu stehen, um die Probleme des Projektes schnellstmöglich zu lösen.
ZINSLAND-Geschäftsführer Carl-Friedrich von Stechow konnte erste Gespräche mit Herrn Christian Stoffler, Insolvenzverwalter der ARPLAN Projektgesellschaft Alpha 1 GmbH, führen, Ergebnisse liegen jedoch zur Zeit noch nicht vor.
Sollte es zu dem Fall kommen, dass Ihr Darlehen im Projekt tatsächlich nicht zurückgezahlt werden kann, werden wir jeden Anleger dabei unterstützen, ihnen eine geeignete rechtliche Beratung zu vermitteln, die Ihre Rechte nach Ihrer Beauftragung wahrnimmt.
Wir werden Sie über jegliche Entwicklung auf dem Laufenden halten. Das Ziel aller Beteiligten ist es, das Projekt gemäß Planung fertig zu stellen und somit auch die volle Rückzahlung der Darlehen an die Anleger zu gewährleisten. Daher empfehlen wir, diese Seite in Ihrem Browser zu speichern und in den kommenden Tagen Ihren Posteingang zu verfolgen. Sowohl auf dieser FAQ-Seite wie auch per E-Mail werden wir Updates kommunizieren.
Da wir derzeit weder von einem der vorläufigen Insolvenzverwalter noch vom verantwortlichen Projektentwickler Herrn Groh belastbare Informationen zur Rückzahlung Ihres Nachrangdarlehens erhalten haben, können wir Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt keine Prognose über das Datum der Rückzahlung geben. Sollten uns die relevanten Parteien über neue Entwicklungen informieren, werden wir dies umgehend in Ihrem Nutzerkonto aktualisieren.