Notartermin: Was Sie über die Beurkundung wissen müssen

//Notartermin: Was Sie über die Beurkundung wissen müssen

Soll eine Immobilie den Eigentümer wechseln, steht als finaler Schritt der Notartermin an. Wir verraten Ihnen, wie der Besuch beim Notar abläuft und geben Tipps für eine reibungslose Beurkundung.

Was ein Notar leistet – und was nicht

Der Immobilienkauf gliedert sich in mehrere Etappen und als Endstation ist ein Besuch beim Notar Pflicht. Wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, beurkundet der Notar nämlich den Immobilienkaufvertrag, bevor das Objekt endgültig den Besitzer wechseln kann.

Das Problem an der Sache ist nur, dass der Notar in der Öffentlichkeit häufig als Garant für alle Belange wahrgenommen wird. Das ist aber nicht der Fall und so vertritt der unparteiische Notar weder die Interessen des Käufers oder des Verkäufers, noch prüft er die wirtschaftlichen Bedingungen des Kaufs. Deshalb heißt es auch beim Notartermin: selbst hinschauen!

Kaufverträge für Immobilien oder Grundstücke erfordern die Begleitung eines Notars, denn nur notariell beurkundete Kaufverträge sind auch wirklich rechtskräftig. In den nachfolgenden Zeilen geben wir Ihnen wichtige Tipps, worauf Sie beim Notartermin achten sollten.

Wofür wird ein Notar benötigt? Die Aufgaben eines Notars

  • Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags
  • Unabhängige Vermittlung zwischen den Vertragsparteien
  • Aufklärung über rechtliche Belange
  • Änderungen am Kaufvertrag
  • Verwalten und Überwachen von Zahlungen
  • Eintragung im Grundbuch

Notargebühren: Wie hoch fallen die Notarkosten aus?

Die Kosten für den Notar hängen wesentlich von dem Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks ab, ähnlich wie es beispielsweise auch bei den Maklergebühren der Fall ist. Darüber hinaus spielt aber die Anzahl der notwendigen Dienstleistungsschritte ebenfalls eine Rolle: Je mehr einzelne Vorgänge der Notar abwickeln muss, desto höher fallen die letztendlichen Notargebühren aus.

Deswegen lässt sich die Höhe der tatsächlichen Notargebühren nur im Einzelfall genau berechnen. Vor allem, da es viele Spezialfälle, die die Notarkosten weiter erhöhen. Als Richtwert können Immobilienkäufer die Gebühren für den Notar und das Grundbuchamt mit etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises einkalkulieren.

Wichtig: Normalerweise werden die Notargebühren vom Käufer des Objekts getragen! Der Verkäufer übernimmt meist nur einen geringen Teil der Kosten, welcher für vom Notar für die „Löschung der Rechte Dritter“ fällig wird. Die genaue Regelung der Kostenaufteilung sollte ebenfalls vertraglich geregelt werden, da vor dem Gesetz beide Parteien gleichermaßen Kostenschuldner sind.

Der Ablauf einer notariellen Beurkundung

  1. Als erstes wird für die notarielle Beurkundung ein Termin beim Notar vereinbart. Der Notar hat im Rahmen des Termins die Rolle des unparteiischen Vermittlers zwischen den beiden Vertragsparteien inne.

  2. Im Termin erläutert der Notar die rechtlichen Details des Kaufvertrags und liest diesen dabei laut vor. Sofern gewünscht, werden vom Käufer oder Verkäufer an dieser Stelle Änderungen am Kaufvertrag vorgeschlagen.

  3. Falls Änderungswünsche vorgetragen wurden, muss der Notar beurteilen, inwiefern die Änderungen möglich sind. Sämtliche offene Fragen sollten im selben Zuge geklärt werden, da erst nach einer kompletten Einigung der Vertrag unterzeichnet und vom Notar besiegelt wird.

  4. Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags sorgt der Notar außerdem dafür, dass der Immobilienkauf im Grundbuch vorgemerkt wird und informiert das zuständige Finanzamt über den Kauf. Auf Basis dieser Information sendet das Finanzamt einen Grunderwerbssteuerbescheid an den Käufer.

  5. Abschließend stellt der Notar seine Gebühren in Rechnung. Wichtig: Erst nachdem diese beglichen wurden, wird die Immobilie vollständig im Grundbuch umgeschrieben.

Im Rahmen der Kaufverhandlungen ist der Notar ein neutraler Vermittler. Wenn Änderungen am Kaufvertrag vorgenommen werden sollen, prüft der Notar nur, ob diese juristisch möglich sind und wie sie in den Vertrag integriert werden können.

Der Notar achtet hingegen nicht darauf, ob die Änderung für eine der Vertragsparteien vorteilhafter ist – wirtschaftliche Belange beurteilt der Notar ebenso nicht. Offene Fragen und die Rahmenbedingungen sollten Käufer und Verkäufer also vor dem Vertragsabschluss klären.

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Von |2019-09-23T14:42:04+02:0023. August 2018|
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