Gesetzesnovelle erweitert den Spielraum für digitale Immobilieninvestments

//Gesetzesnovelle erweitert den Spielraum für digitale Immobilieninvestments

Die Bedeutung digitaler Immobilienfinanzierungen hat nicht nur die Branche, sondern auch der Gesetzgeber erkannt. Denn kürzlich beschloss der Deutsche Bundestag eine Reihe an Gesetzesnovellen, die sich positiv auf die Schwarmfinanzierungen auswirken. Mit dem „Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen“ wird so die weitere Entwicklung digitaler Immobilieninvestments gefördert.

Was die Änderungen für Sie als Anleger bedeuten:

  • Der maximale Investitionsbetrag pro Emittent wird von 10.000 Euro auf 25.000 Euro angehoben – private Anleger können folglich ab sofort über ZINSLAND entsprechend größere Einzelinvestments pro Emittent platzieren.
  • Weiterhin können Anleger über eine Kapitalgesellschaft Tranchen platzieren, die die 25.000 Euro-Grenze überschreiten.
  • Durch die Erhöhung der Prospektpflichtgrenze auf 6 Millionen Euro können langfristig außerdem vielfältigere Projekte mit größeren Volumina über ZINSLAND angeboten werden. Diese Summe bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten.

„Insgesamt ist durch die vom Bundesrat beschlossenen Reformen davon auszugehen, dass die digitalen Immobilieninvestments in der kommenden Zeit noch einmal ordentlich Fahrt aufnehmen werden,“ so Henning Frank, CEO von ZINSLAND. „Dies wird dazu führen, dass die Anzahl und Attraktivität der öffentlich angebotenen Projekte weiter steigen wird.“

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Von |2019-09-02T10:16:50+01:0018. Juli 2019|
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