Inhaltsverzeichnis - Das erwartet Sie
- 1 Mietkautionsbürgschaft: Bürgen statt klassischer Kaution
- 2 Was ist das & wie funktioniert die Mietkautionsbürgschaft?
- 3 Die Vorteile der Mietkautionsbürgschaft für den Mieter
- 4 Die Nachteile der Mietkautionsbürgschaft für den Mieter
- 5 Die Vorteile der Mietkautionsbürgschaft für den Vermieter
- 6 Die Nachteile der Mietkautionsbürgschaft für den Vermieter
- 7 Kann der Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft ablehnen?
- 8 Was genau passiert im Schadensfall?
Mietkautionsbürgschaften ersetzen die klassische Barkaution durch eine Versicherung. Aber kann das im Schadensfall wirklich eine gute Alternative sein? Wir wiegen die Vorteile und die Nachteile der Bürgschaft ab und sagen Ihnen, worauf Mieter und Vermieter im Umgang mit der Mietkautionsversicherung achten müssen.
Mietkautionsbürgschaft: Bürgen statt klassischer Kaution
Sie haben es endlich geschafft: Nach monatelanger Suche und einer endlich erfolgreichen Besichtigung steht der Schritt in ein neues Zuhause kurz bevor. Doch mit dem Umzug gehen viele Kosten einher: Transport, Renovierungen, neue Möbel. Und noch bevor die alte Kaution rückerstattet wurde, verlangt Ihr neuer Vermieter schon die nächste Mietkaution.
Zumindest für letzteres gibt es glücklicherweise eine praktische und scheinbar ebenso einfache Lösung: eine Mietkautionsbürgschaft. Das Grundprinzip: Bei der Mietkautionsbürgschaft wird die klassische Barkaution durch die Bürgschaft einer Bank oder einer Versicherung ersetzt.
Aber ist dieses Modell der Kaution vorteilhaft für den Mieter oder profitiert am Ende doch nur der Vermieter? Wir nehmen die Sichtweise beider Parteien genauer unter die Lupe und verraten die wichtigsten Aspekte sowie die Vor- und Nachteile der Mietkautionsbürgschaft.
Was ist das & wie funktioniert die Mietkautionsbürgschaft?
Kurz zusammengefasst bedeutet eine Bürgschaft, dass ein Bürge im Schadensfall für einen Dritten einsteht. Häufig bürgen Familienmitglieder bei der Kreditvergabe für Banken oder Eltern übernehmen für ihre Kinder eine Bürgschaft bei der Wohnungsanmietung. Dadurch wird für den Kreditgeber oder Vermieter das Verlustrisiko verringert.
Im Fall einer Mietkautionsbürgschaft sind es Versicherungen oder Banken, die für den Mieter bürgen und beispielsweise beim Mietausfall die Schadens- oder Zahlungsforderungen übernehmen. Aus diesem Grund wird die Mietkautionsbürgschaft auch Mietkautionsversicherung genannt.
Die Vorteile der Mietkautionsbürgschaft für den Mieter

Beim Umzug Kosten decken – das gelingt mit der Mietkautionsbürgschaft ganz ohne Kredit.
Aus der Sicht des Mieters liegt der große Vorteil der Mietkautionsbürgschaft auf der Hand: Der Mieter muss keine klassische Kaution zahlen und kann sich dadurch die Kosten mehrerer hundert oder gar tausend Euro sparen. Daraus ergibt sich ein größerer finanzieller Spielraum, nicht nur beim Umzug, sondern auch danach bei der Einrichtung oder Renovierung der neuen Wohnung.
Außerdem werden nicht nur die eigenen Ersparnisse geschont, sondern der Mieter kann auch die Doppelbelastung vermeiden. Diese entsteht meistens, wenn die aktuelle Mietkaution noch nicht ausgezahlt wurde, der neue Vermieter aber seinerseits bereits eine „zweite“ Kaution fordert.
Da die Mietkautionsbürgschaft zu jedem Zeitpunkt in eine Barkaution umgewandelt werden kann, ergibt sich ein weiterer Vorteil: Die Mietkautionsversicherung ist als Zwischenfinanzierung nutzbar, um anfallende Kosten zunächst zu decken. Dadurch vermeiden Sie einen unflexiblen, wesentlich teureren Kredit.
Die Nachteile der Mietkautionsbürgschaft für den Mieter
Ganz ohne Nachteile kommt die Mietkautionsbürgschaft für Sie als Mieter allerdings nicht daher. Damit eine Bank für Sie bürgt, fallen nämlich regelmäßige Kosten an. Diese sind zwar überschaubar, können sich über einen längeren Zeitraum allerdings summieren.
Dazu ein kleines Rechenbeispiel: Für eine Mietkautionsbürgschaft fallen Gebühren an, die mittels der Kautionssumme berechnet werden. Häufig liegt diese Gebühr zwischen vier und sechs Prozent.
Bei einer Mietkaution in Höhe von 1.800 Euro liegen die jährlichen Kosten der Versicherung folglich zwischen 80 und 120 Euro, wobei die Preisgestaltung der einzelnen Anbieter variieren kann.
Ein weiterer Nachteil der Mietkautionsbürgschaft: Wird die Versicherung beansprucht, muss der Mieter die anfallen Kosten zurückerstatten. Außerdem kann es sein, dass je nach Bonität nicht alle Mieter überhaupt eine Bürgschaft erhalten.
Die Vorteile der Mietkautionsbürgschaft für den Vermieter
Der wesentlich geringere Verwaltungsaufwand ist der Hauptvorteil für den Vermieter: Der Wohnungseigentümer erhält eine Bürgschaftsurkunde von der Versicherung oder Bank und muss nicht wie sonst üblich die Barkaution auf einem Kautionskonto anlegen.
Praktisch: Der Vermieter erspart sich auch die Bonitätsabfrage des Mieters, die normalerweise bereits von der Kautionsgesellschaft durchgeführt wurde.
Außerdem müssen Sie als Vermieter nicht mühsam die Zinsen der Kaution abrechnen. Zugleich profitiert der Vermieter von einer schnellen Auszahlung im Schadensfall.
Die Nachteile der Mietkautionsbürgschaft für den Vermieter
Für den Vermieter entstehen durch eine Mietkautionsbürgschaft keine wirklichen Nachteile gegenüber der Barkaution. Bei Schadensanspruch müssen lediglich einige Dokumente wie Schadensformulare oder Kostennachweise vorgelegt werden, woraufhin aber meist eine zügige Auszahlung der Schadenssumme erfolgt.
Kann der Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft ablehnen?
Trotz der kaum vorhandenen Nachteile muss ein Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft nicht zwangsweise akzeptieren. Der Wohnungseigentümer kann die Mietkautionsversicherung ablehnen und auf eine klassische Mietkaution bestehen.
Wenn ein Vermieter beispielsweise nicht weiß, dass die beiden Formen der Mietsicherheit gleichwertig sind oder auf eine Barkaution als Druckmittel im Schadensfall bestehen will, können dies Gründe für die Ablehnung der Mietkautionsbürgschaft sein. Im Idealfall können Sie in solch einem Fall aber den Dialog suchen und eine Einigung zwischen beiden Parteien erzielen.
Was genau passiert im Schadensfall?
Wird beim Auszug des Mieters beziehungsweise zum Ende des Mietverhältnisses ein durch den Mieter verursachter Schaden entdeckt, hat der Vermieter generell Anspruch auf Schadensersatz.
Um diesen geltend zu machen, muss der Vermieter seine Forderungen an die entsprechende Versicherung oder die bürgende Gesellschaft anreichen. Je nach Leistungsumfang oder Vertragspartner erfolgt entweder direkt eine Auszahlung oder der Sachverhalt wird zunächst genauer überprüft.
Auch kann es sein, dass der Mieter die Summe an den Bürgen zurückzahlen muss – hier gilt es also für alle Beteiligten, die Konditionen des Bürgen vorab genau zu überprüfen.